Die Europäische Union fördert seit 1991 die Zusammenarbeit von benachbarten Regionen an den Binnen- und Außengrenzen der EU durch ein eigenes Förderinstrument: INTERREG.
Allgemeines Ziel von INTERREG war und ist es, dass nationale Grenzen kein Hindernis für eine ausgewogene Entwicklung und Integration des europäischen Raums sind. Durch finanzielle Förderung mit EU-Mitteln sollen sie in die Lage versetzt werden, ihre Region so zu entwickeln, dass die Möglichkeiten des Binnenmarktes in vollem Umfang genutzt werden können. Damit lässt sich ein breites Spektrum von Aktivitäten auf vielfältigen Handlungsfeldern entfalten und Potenziale können grenzüberschreitend genutzt und weiterentwickelt werden – auf dem Wege gemeinsamer INTERREG-Projekte. Weitere Impulse für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung der Programmregion können so entstehen.



